Die Hausratversicherung

Was ist versichert?
Wertsachen
Versicherungsschutz
Versicherungsort
Außenversicherung
Versicherungssumme
Prämie
Unterversicherung
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung

Überspannungsschäden
Fahrraddiebstahl
Glasversicherung
Bei Umzug zu beachten
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Unsere Vertrauensgarantie

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Versichert ist

Der gesamte eigene Hausrat sowie fremdes Eigentum (ausgenommen das Eigentum von Untermietern). Zum Hausrat gehören alle Sachen, die

  • zur Einrichtung, wie z.B. Möbel, Leuchten, Bilder
  • zum Gebrauch, wie z.B. Bekleidung, Bücher, Geräte, Bettwäsche,
  • zum Verbrauch, wie z.B. Lebensmittel, Brennstoffe, Putzmittel,

dienen, sowie Bargeld.

Weiter sind versichert:

  • Rundfunk- u. TV-Antennen (auch Satellitenantennen), die Sie allein privat nutzen, sowie Markisen
  • Sachen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten in das Gebäude einfügen, für die Sie die Gefahr tragen (z.B. das selbst eingebaute Waschbecken.)
  • Kanus, Ruder-, Schlauch- u. Faltboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen.
  • motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge
  • Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihrem Beruf oder Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.

Nicht versichert sind:

  • Hausrat des Untermieters
  • Schmucksachen u. Pelze, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind
  • Sachen in Räumen, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.

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Wertsachen:

Wertsachen sind insgesamt bis zu 20% der Versicherungssumme, jedoch maximal bis zu den nachfolgend genannten Einzelsummen mitversichert:

A) - Bargeld bis 2.000.-
B) - Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere bis 5.000.-
C) - Schmuck, Edelsteine, Perlen, Gold, Platin, Münzen, Medaillen, Briefmarken, Telefonkarten bis 40.000.-
D) - Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Graphiken), Silbergegenstände ohne Einzelbegrenzung
E) - Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten) ohne Einzelbegrenzung.

Achtung: Antike Möbel, die sich im Gebrauch befinden fallen nicht unter Wertsachen und zählen somit zum normalen Hausrat.

Wichtig: Die Begrenzung unter den Punkten A, B und C gilt nicht innerhalb eines mehrwandigen Stahlschrankes (mind. 200 Kg) oder eines eingemauerten Stahlschrankes.

Tip: Legen Sie sich ein Verzeichnis mit Fotos und Anschaffungsrechnungen von Wertsachen. Sammlungen, antiken Möbeln und teuren Gegenständen an und bewahren Sie es n i c h t zu Hause auf, dies erleichtert Ihnen den Nachweis im Schadenfall.

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Es besteht Versicherungsschutz bei:

Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel

Versichert ist dabei die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen. (Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Folgeschäden versichert)

Es besteht Versicherungsschutz für Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten für Möbel nach einem Brand, Kosten einer Schloßänderung nach Einbruch-Diebstahl, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigung nach Einbruch-Diebstahl, und nach einem Schaden anfallende Hotelkosten für die erforderliche vorübergehende Unterbringung.

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Versicherungsort

Ist die im Vertrag bezeichnete Wohnung von Ihnen. Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden (>> nicht das Arbeitszimmer für das Finanzamt, wenn es auch privat genutzt wird).

Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück.

Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden.

Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Räumen versichert, die Sie gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzen.

Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.

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Außenversicherung

Ihre Sachen oder die einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Person sind auch außerhalb der Wohnung vorübergehend weltweit mitversichert, längstens jedoch 3 Monate. Die Entschädigung ist begrenzt auf 10% der Versicherungssumme, maximal 20.000.- DM.

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Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich entweder nach dem tatsächlichen Wert des Hausrats (welcher im Einzelfall detailliert zu ermitteln ist) oder nach der Wohnfläche der Wohnung/des Gebäudes und der Kategorie der Ausstattung.

Wir unterscheiden folgende Kategorien:

  • Standard - normale Ausstattung, keine oder wenig antike Möbel, Wertsachen nur in geringem Umfang (Versicherungssumme 1.200.- pro Quadratmeter Wohnfläche)
  • Komfort - normale bis überdurchschnittlich teure Ausstattung, teilweise antike Möbel, deutlich erkennbarer Wertsachenanteil (Versicherungssumme 1.500.- pro Quadratmeter Wohnfläche)
  • Luxus - wertvolle, teure überdurchschnittliche Ausstattung der Wohnung, reichhaltige Ausstattung mit antiken Möbelstücken und teuren Teppichen, reichhaltige Wertsachen. (Versichersicherungssumme 2.000.- pro Quadratmeter Wohnfläche)

Achtung: Prüfen Sie bitte, ob Ihnen die ermittelte Versicherungssumme als Entschädigung im Falle eines Totalschadens (Wohnungsbrand) wirklich ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, oder der Anteil Ihrer Wertsachen über 20% der Versicherungssumme liegen, schicken Sie uns bitte ein email, wir unterbreiten Ihnen dann gern ein individuelles Angebot.

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Prämie:

Die zu entrichtende Prämie orientiert sich an der Versicherungssumme, der Bauartklasse des Gebäudes, der geographischen Lage der Wohnung innerhalb Deutschlands sowie an der Tatsache, ob die Wohnung ständig bewohnt ist.

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Unterversicherung:

Um im Schadensfall den entstandenen Schaden in voller Höhe erstattet zu bekommen, muß der Hausrat zum vollen Wert versichert gewesen sein. Ist dies nicht der Fall, so liegt Unterversicherung vor und der Schaden wird nur anteilig ersetzt. Liegt im Schadensfall Unterversicherung vor, so ersetzt die Versicherung den Schaden aber in voller Höhe (bis maximal zur Versicherungssumme), wenn die Prämie anhand der Wohnfläche ermittelt wurde, und die Versicherungssumme entsprechend der Ausstattungsmerkmale richtig gewählt wurde.

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Selbstbehalt / Selbstbeteiligung

Wenn Sie den Beitrag unserer Hausratversicherung mit anderen Angeboten vergleichen, werden Sie feststellen, daß unser Angebot extrem günstig ist.

Diese günstige Prämie konnten wir mit dem Versicherer vereinbaren, weil wir

1. - eine verhältnismäßig große Menge an Verträgen vermitteln,
2. - generell eine Selbstbeteiligung (...kennen Sie sicher von der Kaskoversicherung Ihres Autos) in den Vertrag eingebaut haben. Diese beträgt 0,3% der Versicherungssumme (also beispielsweise 300.- DM bei 100.000,- DM Versicherungssumme; bei Glasschäden 0,1% der Versicherungssumme (also 100,- DM in unserem Beispiel.

Zugegeben: Eine Selbstbeteiligung ist nicht attraktiv für denjenigen, der es gewohnt ist, alle paar Jahre einen Schaden zu türken - und sich durch Versicherungsbetrug zu bereichern. Tarife mit Selbstbehalt bleiben genau aus diesem Grund beitragsstabil: Sie bezahlen i.d.R. diese kleinen Versicherungsbetrügereien nicht mit.

Da wir dem Versicherer damit generell den Teil seiner Verwaltungskosten, der sich auf Kleinschäden bezieht, ersparen, war er bereit eine derart günstige Prämie zu kalkulieren. Langfristig wirkt sich das sehr günstig für Sie aus ! Rechnen Sie doch einmal nach, wieviel Sie künftig Jahr für Jahr sparen werden.und eine Hausratversicherung braucht man nun mal bis in's hohe Alter. Rechnen Sie doch mal nach, wieviel Sie aufgrund der Selbstbeteiligung selbst zahlen müssen, wenn Sie z.B. alle 10 Jahre einen Hausratschaden haben. Wetten, daß Sie damit immer noch besser fahren? Oder wieviel Schäden haben Sie in den letzten 10 Jahren gehabt???

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Überspannungsschäden:

Überspannungsschäden, sind Schäden an elektrischen Geräten, die z.B. dadurch entstehen können, daß irgendwo in der Nachbarschaft ein Blitz in eine Stromleitung einschlägt. Beispiele: Der Fernsehapparat oder der Monitor des Computers, der nach einem Gewitter nur noch rote Farben darstellt oder die Stereoanlage, die nach einem Gewitter nicht mehr funktioniert, da Bauteile durch Überspannung zerstört wurden. Überspannungsschäden können durch besondere Vereinbarung mitversichert werden.

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Fahrraddiebstahl:

Fahrraddiebstahl kann mitversichert werden. Die Entschädigungsgrenze beträgt 1% der Hausrat-Versicherungssumme je Versicherungsfall.

Achtung: Sie müssen den Besitz des Fahrrades nachweisen können. Quittung oder Fahrradpaß aufheben. Hersteller und Rahmennummer notieren.

Fahrräder müssen zur Zeit des Diebstahls durch ein Schloß gesichert sein, und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens in einem Fahrradabstellraum (z.B. Garage oder Keller) eingeschlossen sein.

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Glasversicherung:

Versichert wird die Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses gegen Glasbruch einschließlich erforderlicher Notverglasung. Versichert sind Scheiben von Türen, Fenstern, Balkonen, Wintergärten, Wänden, Duschkabinen usw. sowie Scheiben aus Glas oder Kunststoff von Bildern, Schränken, Spiegel, Glasplatten von Möbeln usw..

Glas von Aquarien und Terrarien kann mitversichert werden. Nicht versichert sind Glaskeramik-Kochflächen.

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Bei Umzug zu beachten:

Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über, in der alten Wohnung ist der Hausrat in den 2 Monaten nach Umzugsbeginn versichert. Spätestens bei Umzugsbeginn müssen Sie die Quadratmeterzahl und Anschrift der neuen Wohnung dem Versicherungsunternehmen swchriftlich anzeigen.

Die Prämie erhöht oder vermindert sich, wenn Sie in eine teurere oder günstigere Tarifzone verziehen. Wenn sich die Prämie erhöht, haben Sie das Recht zu kündigen.

Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Wohnung zurück, so gelten als Versicherungsort die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der nächsten Prämienfälligkeit. Danach besteht nur noch Versicherungsschutz in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.

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Was wird im Schadenfall ersetzt?

Ersetzt wird der Neuwert (d.h. der Preis, den Sie für die Anschaffung einer neuen Sache gleicher Güte aufwenden müßten) für alle Sachen, die noch für Ihren Zweck zu verwenden waren, ohne daß eine Wiederbeschaffung verlangt wird.

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Was müssen Sie im Schadenfall beachten ?

- melden Sie den Schaden bitte unverzüglich unter der Servicetelefonnummer, die Ihnen mit dem Versicherungsschein mitgeteilt wird. Das Servicetelefon ist 24 Stunden rund um die Uhr besetzt. Man wird Ihnen sofort und unbürokratisch Hilfe gewähren, Ihnen bei Bedarf Handwerker vermitteln, die Ihnen kurzfristig - auch nachts und am Wochenende - zur Seite stehen um den Schaden zu begrenzen und Notfallmaßnahmen einzuleiten. Ferner wird man Sie bei der Schadenabwicklung betreuen und die Schadenmeldung entgegennehmen.

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Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem beantragten Beginn, der in der Zukunft liegen muß. Der Versicherer kann den Antrag aber auch ablehnen. Ist Ihnen bei Antragstellung bereits bekannt, daß ein Versicherungsfall eingetreten ist, so entfällt dafür die Haftung des Versicherers. Sie erhalten i.d.R. kurzfristig nach Eingang Ihres Antrags den Versicherungsschein zusammen mit den Versicherungsbedingungen, die alles ausführlich erläutern. Bitte beachten Sie, daß Ihr Antrag abgelehnt wird, wenn ein Versicherungsunternehmen Ihnen eine Hausratversicherung gekündigt hat, oder Sie in den letzten 5 Jahren höhere Hausratschäden hatten. Sehen Sie dann bitte von einer Antragstellung ab. Es ist in Ihrem eigenen Interesse wichtig, daß Sie genaue und richtige Angaben im Versicherungsantrag machen, da der Versicherer bei falschen Angaben im Schadenfall die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten kann.

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Unsere Vertrauensgarantie:

Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten haben Sie 14 Tage Zeit alles in Ruhe zu Hause zu prüfen. Sollten Sie wider Erwarten nicht zufrieden sein, können Sie den Versicherungsschein innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken und ihm widersprechen. Der Vertrag ist dann nichtig, eventuell bereits abgebuchte Prämien erhalten Sie erstattet.

Sollten Sie zufrieden sein, wovon wir ausgehen, - auch z.B. nach einem Schadenfall -, empfehlen Sie unser einzigartiges Hausratangebot bitte im Bekanntenkreis weiter.

Vielen Dank.

Ihr SERVICE-POOL

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